AGB
Confiserie Coppeneur et Compagnon GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
a) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden nach Abschluss der unter Geltung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt sind. Aufträge, die über unsere
Handelsvertreter erteilt werden, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage für die Berechnung unserer Produkte sind die Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste zuzüglich Umsatzsteuer.
3. Lieferung und Gefahrübergang
a) Der Versand ist eine Serviceleistung und erfolgt auf Risiko des Kunden, Gefahrübergang ist bei Absendung der Ware. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Vermerk auf seiner Bestellung, zwischen Versand per Paketdienst, Versand per Kühlspedition oder Selbstabholung zu wählen. Stellt er keinen speziellen Wunsch, so wählen wir Versandmittel und Versandweg. Für unseren Warenversand gelten folgenden Lieferkosten (Verpackungs-, Transport- und Handlingpauschale). Paketdienstlieferungen innerhalb von Deutschland erfolgen ab einem Netto-Warenwert von € 300,- frei Haus. Unter diesem Betrag berechnen wir pauschal innerhalb von Deutschland € 10,50. Paketdienstlieferungen nach Österreich erfolgen ab einem Netto-Warenwert von € 350,- frei Haus Unter diesem Betrag berechnen wir pauschal Lieferkosten in Höhe von € 20,00. Um die Qualität unserer Produkte gewährleisten zu können, versenden wir keine Waren per Paketdienst an warmen Tagen. Hierdurch entstehende Verzögerungen lösen keinen Erfüllungsverzug aus, auch wenn ein Liefertermin gewünscht, vereinbart oder bestätigt wurde. Lieferungen per Kühlspedition innerhalb von Deutschland erfolgen ab einem Netto-Warenwert von € 450,- frei Haus. Unter diesem Betrag berechnen wir eine Kühlpauschale von € 17,50. Diese Versandart muss vom Kunden explizit beauftragt werden. Versandkosten ins Ausland werden entsprechend der tatsächlich anfallenden Transportkosten berechnet. Die Lieferung per Kühlspedition nach Österreich erfolgt bei einem Netto-Warenwert von € 500,- frei Haus, unter diesem Betrag berechnen wir eine Kühlpauschale in Höhe von € 25,00. Bei Selbstabholung verzichten wir auf die Verpackungs- und Handlingpauschale. Die Abholung hat ausschließlich durch autorisierte Personen und nach schriftlicher Terminabsprache zu erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten decken wir die Lieferung mit einer Transportversicherung ein. Coppeneur darf Aufträge, die im Zuge von etwaigen Lücken in der Verfügbarkeit nicht komplett erfüllt werden können, in Teilmenge liefern. Es steht uns/Coppeneur frei, die restlichen Positionen auf eigene Kosten nachzuliefern bzw. zu stornieren. Werden Positionen storniert, wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
b) Von uns im Einzelfall zugesagte Lieferfristen oder –termine sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. An warmen Tagen versenden wir unsere Ware ausschließlich per Kühlspedition zu den unter a) genannten Bedingungen.
c) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Zahlung
a) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Banküberweisung auf unsere aus der Rechnung ersichtlichen Konten oder durch Bankeinzug zu leisten. Bei Zahlungen durch Schecks oder Wechsel wird eine Bearbeitungspauschale von 3% des Warenwerts berechnet. Ermächtigt uns der Kunde zum Bankeinzug (Abbuchungsverfahren) des Rechnungsbetrages sofort bei Lieferung, gewähren wir 3% Skonto. Die Gewährung von Skonti ist bei Sonderaktionen und sonstigen erlösschmälernden Nachlässen ausgeschlossen. Die Skontogewährung steht unter dem Vorbehalt, dass sich der Käufer zum jeweiligen Lieferzeitpunkt nicht mit Zahlungen an uns aus vorherigen Lieferungen in Verzug befindet.
b) Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) zu. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Stehen wir mit dem Kunden in ständiger Geschäftsbeziehung, berechtigt uns wiederholter Zahlungsverzug dazu, Lieferungen aus noch nicht ausgeführten Verträgen abzulehnen.
c) Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
d) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Gewährleistung und Haftung
a) Wir übernehmen die Gewährleistung für die einwandfreie Qualität und Beschaffenheit der gelieferten Ware nur bis zum Erreichen des auf der Verpackung der Ware aufgeführten
Mindesthaltbarkeitsdatums. Dies setzt voraus, dass der Kunde einen Nachweis über sachgemäße Lagerung erbringt. Diese hat zu erfolgen, bei einer gleich bleibenden Temperatur von 15° – 18° Celsius, relative Luftfeuchte ca. 60%, lichtgeschützt in geruchsneutraler und bakteriologisch einwandfreier Umgebung. Ein Ersatzanspruch aufgrund von Schädlingsbefall bei Versand ist ausgeschlossen.
b) Der Kunde hat die Ware bei Empfang unverzüglich auf Mängel, insbesondere hinsichtlich Lieferumfang, Konfektion oder Optik der Ware, hin zu untersuchen und uns solche unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Lieferung, anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Durch den Transport der Ware verursachte Schäden werden von uns nicht ersetzt. Mängelanzeigen sind ausschließlich unter Angabe der Chargennummer, des Barcodes und des Mindesthaltbarkeitsdatums sowie unter Beifügung einer Warenprobe im Originalkarton vorzunehmen.
c) Bei begründeter Reklamation liefern wir Ersatz für die mangelhafte Ware. Schlägt diese Ersatzlieferung in angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, letzteres jedoch nur bei Mangelhaftigkeit eines nicht unerheblichen Teils der Lieferung.
d) Rücksendungen beanstandeter Ware werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Sie sind in geeigneter Transportverpackung und im Originalkarton vorzunehmen. Beanstandungen von einzelnen Produkten berechtigen nicht zur Rücksendung der gesamten Lieferung.
e) Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistung für unsere Produkte abschließend. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend nach dem Gesetz haften. Ebenso bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall haften wir lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit das Gesetz nicht eine längere Frist vorschreibt.
f) Gravierende Ereignisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe oder Unruhen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware unser Eigentum. Bei Kunden, mit welchen wir in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung aller, auch künftig entstehender Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Anderenfalls sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware befugt, nach Rücknahme zu deren anderweitiger Verwertung. Ist diese, insbesondere wegen Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums, nicht mehr möglich, hat der Kunde den uns entstandenen Schaden auszugleichen. Ist die Rücknahme wegen erfolgter Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht möglich, hat uns der Kunde den Erlös aus dem Weiterverkauf herauszugeben.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Bad Honnef. Gerichtsstand ist Siegburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen Anwendung; die Vorschriften des UNKaufrechts sind nicht anwendbar.
Confiserie Coppeneur et Compagnon GmbH . 53604 Bad Honnef . Germany
Tel.: +49 (0) 22 24 / 90 10 4-0 Fax: +49 (0) 22 24 / 90 10 4-80 . www.coppeneur.de . info@coppeneur.de